SymbolbildBild: qwesy qwesy · CC BY 3.0
Die Stadt Schelklingen hat am 25. Juni 2026 eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie verbietet das Nutzen von Grillstellen bei Hitze und Trockenheit. Das bedeutet: Wer öffentliche Grillplätze in Schelklingen benutzen will, darf das bei großer Hitze oder Trockenheit nicht mehr tun. Die Stadt will so Waldbrände und andere Gefahren verhindern. Das Verbot gilt sofort und soll die Natur schützen. Wer grillt, wenn das Verbot gilt, muss mit Strafen rechnen.
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