Die Stadt Schelklingen informiert alle Bürgerinnen und Bürger über das Widerspruchsrecht bei der Weitergabe von Daten aus dem Melderegister. Die Bekanntmachung gilt ab dem 1. Oktober 2026. Die Daten betreffen zum Beispiel Alters- und Ehejubiläen, Religionszugehörigkeit oder Angaben für Wahlen.
Jede Person kann der Weitergabe ihrer Daten jederzeit widersprechen. Der Widerspruch ist beim Einwohnermeldeamt der Stadt Schelklingen möglich. Das gilt nur, wenn kein früherer Widerspruch vorliegt. Die Stadt weist darauf hin, dass die Daten sonst weitergegeben werden dürfen.
Die Daten werden für verschiedene Zwecke genutzt. Sie helfen zum Beispiel bei der Planung von Wahlen oder bei der Organisation von Jubiläumsfeiern. Die Stadt möchte so die Bürgerinnen und Bürger besser informieren und unterstützen.
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