Bild: Gmünder · CC BY 3.0
Urteil gegen Arbeitslosengeldbetrüger
Ein 38-jähriger Mann aus Schwäbisch Gmünd hat über drei Jahre Arbeitslosengeld erhalten. Er hat in dieser Zeit heimlich in einem Elektrohandwerksbetrieb gearbeitet. Das Amtsgericht Schwäbisch Gmünd verurteilte ihn Ende September zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Er muss 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und 50.000 Euro an das Jobcenter zurückzahlen.
Arbeitgeber erhalten Strafen
Die Arbeitgeber des Mannes sind ein 30-jähriger Mann und seine 57-jährige Mutter. Sie meldeten den 38-Jährigen nicht richtig zur Sozialversicherung an. Sie stellten auch falsche Lohn- und Stundenzettel aus. Das Gericht verurteilte den Sohn zu einer Geldstrafe von 15.600 Euro. Die Mutter erhielt eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung. Beide müssen rund 65.000 Euro Sozialschaden begleichen.
Ermittlungen und Beweise
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Aalen begann die Ermittlungen nach einem Hinweis vom Jobcenter. Im Prozess halfen Chatverläufe als Beweis. Die drei Angeklagten gestanden ihre Taten. Das milderte die Strafen, weil keine lange Beweisaufnahme nötig war. Die Strafprozessordnung erlaubt bei Freiheitsstrafen unter zwei Jahren eine Bewährung. Deshalb entging der 38-Jährige knapp dem Gefängnis.