SymbolbildBild: qwesy qwesy · CC BY 3.0
Sonnenbühl ändert seine Polizeiverordnung zum Schutz vor Waldbränden. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, offenes Feuer an öffentlichen Grillstellen ab der Waldbrandgefahrenstufe 4 zu verbieten. Das gilt ab der Grillsaison 2027.
Bis jetzt musste die Verwaltung bei hoher Waldbrandgefahr jede Grillstelle einzeln sperren lassen. Das war aufwendig und langsam. Mit der neuen Regelung soll alles einfacher und schneller gehen. Die Bürger können sich selbst im Internet über die aktuelle Gefahrenlage informieren. An den Grillstellen werden Schilder mit einem QR-Code angebracht. Über den Code bekommen Besucher aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr.
Die Gemeinde will so mehr Sicherheit bieten und die Grillplätze besser schützen. Außerdem spart die neue Regelung Kosten, weil die Sperrungen nicht mehr einzeln organisiert werden müssen. Die Schilder kosten insgesamt etwa 750 Euro.
Der Gemeinderat hat die Änderung einstimmig beschlossen. Die neue Regelung steht im Paragraph 19 der Polizeiverordnung. Die Gemeinde wird weiterhin auf die Gefahren und Regeln hinweisen.
Die Polizeiverordnung regelt das Verhalten in Sonnenbühl, damit niemand gestört wird und die Umwelt geschützt bleibt. Sie gilt für das ganze Gemeindegebiet. Die neue Regel schützt vor Waldbränden, indem offenes Feuer bei hoher Gefahr verboten wird. Die Waldbrandgefahrenstufen zeigt der Deutsche Wetterdienst an. Diese Einstufungen helfen Behörden und Bürgern, Risiken besser einzuschätzen. Die neue Regel sorgt für klare und einheitliche Vorgaben für alle. So kann die Gemeinde schneller reagieren und die Grillplätze sicherer machen.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.