SymbolbildBild: Ustill · CC BY-SA 3.0 de
Der Landkreis Reutlingen hat wegen der großen Trockenheit die Wasserentnahme aus vielen Bächen, Flüssen und Seen verboten. Das betrifft kleine Gewässer, in denen schon wenig Wasser fließt oder die ganz ausgetrocknet sind. Das Verbot gilt seit dem 26. Juni 2026 und wurde bis zum 15. September 2026 verlängert. Es richtet sich an alle, die Wasser für den eigenen Gebrauch holen wollen, zum Beispiel mit Eimern oder Pumpen. Das gilt für Privatpersonen, Landwirte und Gärtner. Ausnahmen gibt es bei großen Flüssen wie dem Neckar und der Erms. Die Maßnahme soll Tiere und Pflanzen schützen, die unter dem Niedrigwasser leiden.
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