SymbolbildBild: Hotseventyfive · CC BY 4.0
Polizeibeamte haben am Samstag, 24. Oktober 2026, in Stuttgart einen 21-jährigen Mann festgenommen. Die Festnahme fand gegen 19 Uhr am Hauptbahnhof bei den Ferngleisen statt. Die Bundespolizei kontrollierte den jungen Mann und durchsuchte ihn danach.
Bei der Durchsuchung fanden die Beamten mehrere hundert Euro, die als Dealergeld gelten. Außerdem entdeckten sie ein Einhandmesser und verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente. Die Polizei verdächtigt den 21-Jährigen, mit Drogen gehandelt zu haben.
Am Sonntag, 25. Oktober 2026, führten Staatsanwaltschaft und Polizei den Mann einem Haftrichter vor. Der Richter erließ einen Haftbefehl und setzte ihn sofort um. Der Mann hat die deutsche Staatsangehörigkeit.
Die Staatsanwaltschaft führt die Ermittlungen bei Verdacht auf Drogenhandel. Die Polizei darf Verdächtige kontrollieren und durchsuchen, wenn ein Anfangsverdacht besteht. Ein Haftbefehl erlaubt die Inhaftierung einer Person, wenn Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr besteht. Ein Haftrichter entscheidet über den Haftbefehl nach Anhörung der Beteiligten.