SymbolbildViele Eltern in Stuttgart bekommen für ihre Kinder ab drei Jahren nur einen Betreuungsplatz von sechs Stunden täglich, obwohl sie eine Vollzeitbetreuung brauchen. Das zeigt ein Fall, bei dem eine Familie aus Hessen nach Stuttgart zog und nur einen Teilzeitplatz erhielt. Das erschwert die berufliche Planung der Eltern. Das Land Baden-Württemberg sagt, das Gesetz garantiert keinen Anspruch auf Ganztagsplätze. Die Kommunen sollen zwar Angebote schaffen, aber es gibt keine Pflicht, jedem Kind eine Ganztagsbetreuung zu geben.
Die Stadt Stuttgart gibt keine Zahlen zu Fällen heraus, in denen Eltern trotz Vollzeitbedarf nur Teilzeitplätze erhalten. Eltern können mit der Kita oder Jugendhilfe sprechen, um vielleicht mehr Betreuungszeit zu bekommen. Sie können auch auf ergänzende Kindertagespflege oder andere Betreuungsformen ausweichen. Das Land macht keine gen…
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