Stuttgart führt ab dem 1. März 2027 eine neue Katzenschutzverordnung ein. Sie gilt für Katzen, die sich frei draußen bewegen. Katzenhalter müssen ihre Tiere kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen. Die Stadt will so das Leiden der Tiere verringern und die Zahl verwilderter Katzen senken.
Die Verordnung soll Schmerzen und Schäden bei frei lebenden Katzen verhindern. Der Gemeinderat hat am 22. Oktober zugestimmt. Die Kastration soll verhindern, dass sich Katzen unkontrolliert vermehren. Die Kennzeichnung und Registrierung helfen dabei, entlaufene Katzen schnell ihren Besitzern zurückzugeben.
Die Stadt bleibt zuständig, wenn Katzen gefunden werden. Tierschutzverein und Katzenhilfe kümmern sich um die Tiere. Ausnahmen regelt das Amt für öffentliche Ordnung.
Die Stadt überprüft, ob Katzenhalter die Regeln einhalten. Fehlt die Kastration, kann die Stadt sie anordnen. Auch fehlende Kennzeichnung oder Registrierung können verlangt werden. Die Stadt fordert Katzenhalter auf, die Vorgaben möglichst bald umzusetzen. Spätestens am 1. März 2027 müssen alle Regeln erfüllt sein. Die Stadt erwartet dadurch weniger Tierleid und weniger Kosten für Tierheime und Tierschutz.
Die Verordnung basiert auf dem Tierschutzrecht und Daten über freilebende Katzen in Stuttgart. Diese Katzen sind oft krank und vermehren sich stark. Die Regeln sollen die Tiere schützen und die Arbeit von Tierheimen erleichtern. Kastration bedeutet, dass Katzen nicht mehr Nachwuchs bekommen können. Kennzeichnung und Registrierung helfen, Katzen zu finden und Halter zuzuordnen. Die Stadt kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften und sorgt für Ausnahmen bei Bedarf.
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