SymbolbildBild: Giftzwerg 88 · CC BY-SA 3.0
Stuttgart zieht nach zwei Jahren Sonderregeln für E-Scooter eine positive Bilanz. Das Amt für öffentliche Ordnung stellte den Bericht am 20. Oktober vor. Die Regeln gelten seit Januar 2024 in der Stadt.
Das Ziel ist, wilde Abstellplätze zu verhindern und ein verlässliches Angebot für kurze Wege zu schaffen. Es gibt eine Obergrenze von 6000 E-Scootern in der Stadt. Anbieter dürfen höchstens 1500 Fahrzeuge haben. In der Innenstadt sind es maximal 800 pro Anbieter, in der zentralen Innenstadt höchstens 100.
Die Nutzung der E-Scooter wächst. Im Jahr 2025 stieg die Nutzung je Fahrzeug um zehn Prozent. Strenge Regeln für die Betreiber helfen, falsch abgestellte Roller zu entfernen. Feste Abstellflächen gibt es vor allem in der Innenstadt und an wichtigen Orten. Das sorgt für mehr Ordnung und Sicherheit im Verkehr.
Kunden müssen ihre Fahrtüchtigkeit vor der Fahrt testen. Nach der Fahrt laden sie Fotos vom Abstellort hoch. Anbieter prüfen mit künstlicher Intelligenz, ob die Roller richtig stehen. Beschwerden bei der Stadt und den Firmen sind trotz mehr Nutzung gesunken.
Die meisten Fahrten verbinden Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs mit dem Ziel. Die Fahrten finden oft zu Berufsverkehrszeiten statt.
Die Leiterin des Amts für öffentliche Ordnung, Susanne Scherz, sagt, klare Regeln sind besser als Verbote. Stuttgart hat damit eine Vorreiterrolle für andere Städte.
Das Sondernutzungskonzept regelt, wie viele E-Scooter es in der Stadt geben darf und wo sie abgestellt werden. Es soll Konflikte im öffentlichen Raum verringern und die Sicherheit erhöhen. E-Scooter sind kleine elektrische Fahrzeuge, die man leihen kann. Sie helfen oft bei kurzen Strecken, zum Beispiel vom Bus oder der Bahn bis zum Ziel. Die Stadt kontrolliert die Anbieter, damit die Roller nicht im Weg stehen und alle sie sicher nutzen können.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.