SymbolbildBild: Harke · CC BY-SA 3.0
Zollbeamte des Hauptzollamts Lörrach kontrollieren im Juli eine 45-jährige Reisende aus Nordrhein-Westfalen im ICE zwischen Freiburg und Basel. Sie stellen fest, dass gegen die Frau zwei Haftbefehle wegen unbezahlter Geldstrafen vorliegen. Die Strafen betreffen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und belaufen sich auf insgesamt 5.000 Euro. Die Frau muss im Badischen Bahnhof den Beamten in die Diensträume folgen. Dort zeigen die Beamten ihr die Haftbefehle und erklären die vorläufige Festnahme.
Bei der Gepäckkontrolle finden die Beamten einen Plastikbeutel mit weißem Pulver. Die Frau trägt außerdem ein kleines Behältnis mit ähnlichem Pulver in der Kleidung. Die Substanzen sind wahrscheinlich Amphetamin. In ihrer Handtasche hat sie außerdem ein Einhandmesser. Das Mitführen von Messern ist im öffentlichen Verkehr verboten. Die Beamten leiten ein Strafverfa
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