Nicht abgeholte Fahrräder werden nach Ablauf der sechsmonatigen Aufbewahrungsfrist in unregelmäßigen Abständen in den Räumen des Fundbüros öffentlich versteigert.
Di., 29.09.2026, 09:00 Uhr
Beschreibung
Nicht abgeholte Fahrräder werden nach Ablauf der sechsmonatigen Aufbewahrungsfrist in unregelmäßigen Abständen in den Räumen des Fundbüros öffentlich versteigert.