SymbolbildBild: Opihuck · CC BY-SA 3.0
Falschparken auf Gehwegen behindert Fußgänger in Trossingen. Das Ordnungsamt warnt vor Gefahren und Ärger. Besonders betroffen sind Eltern mit Kinderwagen, ältere Menschen und Menschen mit Rollator oder Rollstuhl.
Das Ordnungsamt erklärt, dass Gehwege nicht als Parkfläche dienen. Wer auf dem Gehweg parkt, zwingt Fußgänger oft auf die Straße auszuweichen. Das ist gefährlich.
Das Ordnungsamt stellt immer wieder Verstöße fest. Für unzulässiges Parken auf dem Gehweg kostet es 55 Euro. Wenn Fußgänger behindert werden, steigt das Bußgeld auf 98,50 Euro. Dann gibt es auch einen Punkt in Flensburg.
Das Ordnungsamt bittet alle Autofahrer, Rücksicht zu nehmen. Gehwege sollen frei bleiben. Verstöße werden konsequent bestraft.
Das Ordnungsamt ist für die Einhaltung der Straßenregeln zuständig. Es kontrolliert, ob Autos richtig parken. Gehwege sind für Fußgänger da. Sie sollen sicher und bequem gehen können. Parken auf Gehwegen ist verboten, weil es Fußgänger behindert und gefährdet. Bußgelder und Punkte helfen, Regeln durchzusetzen.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.