SymbolbildBild: Intermerker - Jörg Fuhrmann · CC BY-SA 4.0
In Tübingen wurde am 31. Juli 2026 ein leerstehendes Haus in der Kronenstraße von Aktivisten besetzt. Der Eigentümer hat bisher keine Anzeige wegen Hausfriedensbruch gestellt, deshalb blieb eine Strafverfolgung aus. Die Polizei verzichtete auf eine sofortige Räumung – Grund: Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Grundrecht und die Lage war rechtlich unklar. Die Aktivisten hatten keine Versammlungsleitung, die Versammlung war spontan und somit nicht anmeldepflichtig. In den letzten zehn Jahren gab es nur eine weitere bekannte Hausbesetzung 2024, bei der ein Studentenwohnheim besetzt wurde. Diese wurde als linke politisch motivierte Tat bewertet. Die Behörden wägen genau ab, bevor sie gegen solche Aktionen vorgehen.
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