SymbolbildBild: Felix König · CC BY 3.0
Mehr als 250 Menschen erhielten 2024 und 2025 im Landkreis Tübingen die deutsche Staatsbürgerschaft. Die meisten von ihnen lebten vor der Einbürgerung mindestens acht Jahre rechtmäßig in Deutschland. Im Jahr 2025 lag die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Eingebürgerten bei 14 Jahren.
Viele Einbürgerungen erfolgten auch wegen Ehe mit Deutschen. Die genaue Zahl nach Staatsangehörigkeit ist aus Datenschutzgründen nicht bekannt. Seit 2015 gab es im Landkreis Tübingen insgesamt 1 358 Fälle, in denen die Einbürgerung im Ermessen erfolgte, also auch wenn nicht alle normalen Voraussetzungen erfüllt waren. Meist geschah dies, wenn Ehepartner oder minderjährige Kinder mit eingebürgert wurden.
Zwischen 2015 und 2023 nahmen viele Eingebürgerte ihre bisherige Staatsangehörigkeit mit. Seit Mitte 2024 akzeptiert das Gesetz generell Mehrstaatigkeit. Im Landkreis Tübingen lagen im April 2026 noch 1 357 offene Anträge auf Einbürgerung vor. Zahlen zu zurückgenommenen Einbürgerungen gibt es nicht, weil die Behörden sehr stark belastet sind.
Die Landesregierung beantwortete die Fragen nach Einbürgerungen im Landkreis Tübingen mit Daten aus dem Statistischen Landesamt. Die Zahlen stammen von 2015 bis 2025. Für 2026 liegen noch keine vollständigen Ergebnisse vor. Einbürgerung bedeutet, dass Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Das ist oft eine wichtige Voraussetzung, um alle Rechte wie Wählen zu bekommen. Die Aufenthaltsdauer vor der Einbürgerung muss normalerweise acht Jahre betragen, es gibt aber Ausnahmen, zum Beispiel bei Ehepartnern oder wenn das Ermessen angewendet wird. Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts erlaubt seit 2024 auch Mehrstaatigkeit.
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