SymbolbildBild: David · CC0
Am 17. August 2026 weigerten sich rund 20 Gefangene in der Außenstelle der Justizvollzugsanstalt Rottenburg in Tübingen nach dem Hofgang, in ihre Hafträume zurückzukehren. Die Polizei rückte mit 23 Beamten an, um die Lage zu bewältigen. Die Gefangenen protestierten wegen fehlender Tischtennisplatte und Unzufriedenheit mit den Haftbedingungen.
Die Ermittlungen zu dem Vorfall dauern noch an. Der mutmaßliche Anführer des Aufstands steht im Fokus der Staatsanwaltschaft. Er wurde unmittelbar nach dem Ereignis in eine andere Justizvollzugsanstalt verlegt und dort isoliert. Ein weiterer beteiligter Gefangener wurde ebenfalls verlegt und abgesondert.
Die meisten beteiligten Gefangenen haben die deutsche Staatsangehörigkeit. Einige stammen aus Afghanistan, Algerien, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien und der Türkei. Ihre Aufenthaltsstatus sind unterschiedlich. Einige besitzen Schutzstatus oder Aufenthaltserlaubnisse, andere sind geduldet oder haben eine Fiktionsbescheinigung.
Von den beteiligten Gefangenen haben 15 Personen Vorstrafen. Diese reichen von Körperverletzung über Drogen- und Waffenvergehen bis zu Betrug und Urkundenfälschung. Vier Gefangene waren den Behörden wegen weiteren Delikten im Gefängnis bereits bekannt. Die Kosten für den Polizeieinsatz betragen rund 1.689 Euro.
Die Gefangenen, die sich vor dem Eintreffen der Polizei in ihre Hafträume begaben, erhielten einen Verweis. Die übrigen bekamen eine vierwöchige Freizeitsperre. Zwei Wochen davon wurden zur Bewährung ausgesetzt, da kein weiteres Fehlverhalten auftrat.
Seit 2022 gab es in Baden-Württemberg drei ähnliche Vorfälle. Im Jahr 2024 weigerten sich drei Gefangene in Ravensburg, den Dachhof zu verlassen. 2025 verweigerten sechs Gefangene in Bruchsal die Rückkehr in ihre Hafträume. Ebenfalls 2025 kehrten acht Gefangene in Oberndorf nicht freiwillig zurück. Diese Vorfälle mussten mit Unterstützung von Polizei oder Einsatzteams gelöst werden.
Die Justizvollzugsanstalten sind für die Sicherheit und Ordnung in Gefängnissen zuständig. Wenn Gefangene sich weigern, in ihre Hafträume zurückzukehren, kann das den Alltag stark stören. Die Polizei unterstützt dann, um die Kontrolle wiederherzustellen. Solche Einsätze kosten Geld und Aufwand. Die Behörden müssen die Vorfälle genau untersuchen und oft disziplinarische Maßnahmen ergreifen. Das hilft, weitere Störungen zu verhindern.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.