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Im Landkreis Tübingen steigt die Zahl der Schüler in Vorbereitungsklassen (VKL) seit dem Schuljahr 2016/2017. Die genauen Zahlen sind nach Schuljahr, Schulart und Klassenstufe erfasst.
Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) liegt im Landkreis Tübingen in den letzten zehn Jahren meist zwischen 48 und 112. Für 2026 wurden 95 UMA gezählt. Die Statistik erfasst UMA nicht als Schulmerkmal, deshalb gibt es keine Daten zu ihrer Verteilung auf Schularten oder Klassenstufen.
Daten dazu, wie viele VKL-Schüler oder UMA einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung haben oder an spezielle Beratungszentren wechselten, liegen nicht vor. Auch Angaben zu Förderungen nach Förderschwerpunkten fehlen in der amtlichen Statistik.
Zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs wird im Landkreis Tübingen eine spezielle Diagnostik durchgeführt. Eine geschulte Lehrkraft entscheidet unabhängig über die eingesetzten Verfahren. Dabei achten sie darauf, dass fehlende Deutschkenntnisse oder fehlende Schulerfahrung nicht fälschlich als Förderbedarf gelten.
Die Förderung von Schülern mit besonderen Bedürfnissen ist Aufgabe aller Schulen. Die Zusammenarbeit aller Beteiligten und eine genaue Beobachtung der Lernentwicklung sind wichtig. Wenn nötig, kann ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot festgestellt werden. Dies gilt auch für Schüler in VKL und UMA.
Zu besonderen Entwicklungsstörungen wie Autismus gibt es keine speziellen Erkenntnisse zu VKL oder UMA im Landkreis Tübingen.
Dolmetscher für sonderpädagogische Verfahren werden meist von Ehrenamtlichen oder Schulträgern gestellt. Die Kosten dafür sind nicht zentral erfasst und können daher nicht genau beziffert werden.
Die Anfrage stammt von Abgeordneten der AfD und wurde vom Kultusministerium beantwortet. Das Ministerium arbeitet mit dem Sozialministerium zusammen.
Vorbereitungsklassen (VKL) sind spezielle Klassen für Schüler, die Deutsch noch nicht gut sprechen. Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) sind junge Menschen, die ohne Eltern eingewandert sind.
Sonderpädagogische Förderung hilft Schülern mit besonderen Lernbedürfnissen. Schulen müssen genau prüfen, ob ein solcher Förderbedarf besteht. Die Prüfungen müssen fair sein und andere Gründe wie Sprachprobleme ausschließen.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.