SymbolbildBild: RaveDog; Julian Freyer · CC BY 4.0
Ubstadt-Weiher ändert die Preise für die Nutzung gemeindlicher Einrichtungen. Der Gemeinderat hat am 29. September 2026 eine neue Entgeltordnung beschlossen. Die neue Regelung gilt ab dem 1. Januar 2027. Die bisherige Entgeltordnung gilt dann nicht mehr.
Die Verwaltung hatte dem Gemeinderat eine Empfehlung für die neue Entgeltordnung gegeben. Die neue Ordnung regelt, wie viel Nutzer für die Überlassung von gemeindlichen Räumen und Hallen zahlen müssen. Die Gemeinde stellt diese Einrichtungen zum Beispiel für Vereine, Gruppen oder private Feiern bereit.
Die neue Entgeltordnung ist öffentlich zugänglich. Die Gemeinde informiert darüber, wie die Preise ab 2027 aussehen. Damit können Nutzer ihre Planungen anpassen und wissen, welche Kosten auf sie zukommen.
Eine Entgeltordnung legt fest, wie viel Menschen für die Nutzung von öffentlichen Gebäuden zahlen müssen. Die Gemeinde kann so die Nutzung steuern und Kosten ausgleichen. Der Gemeinderat entscheidet über solche Regeln. Er ist das Gremium, das die Gemeinde vertritt und wichtige Entscheidungen trifft. Die Preise können sich ändern, wenn die Gemeinde neue Kosten hat oder die Nutzung anpassen will. Nutzer sollten die neuen Preise kennen, um ihre Veranstaltungen gut zu planen.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.