Waldenbuch macht Wahlwerbung fair: Plakate, Märkte und Amtsblatt neu geregelt!
Das Wichtigste
Kurz erklärt
Alle Parteien dürfen maximal 30 Plakate aufhängen.
Wahlwerbung auf Märkten ist ab Januar 2026 frei erlaubt.
Keine Wahlplakate in historischen Altstadtstraßen.
Wahlwerbung im Amtsblatt wird strenger kontrolliert.
Städtische Räume sind für Wahlveranstaltungen meist tabu.
Was passiert ist
Der Gemeinderat in Waldenbuch hat einstimmig entschieden, wie der Wahlkampf zur Landtagswahl am 8. März 2026 ablaufen darf. Alle Parteien können ab dem 25. Januar bis zu 30 Plakate an Laternenmasten in der Stadt aufhängen. Große Plakate sind nicht erlaubt, und in der schönen Altstadt gibt es keine Plakate.
Regeln für Wahlkampfplakate
Auf den Märkten dürfen Parteien kostenlos Infostände machen. Das Amtsblatt wird ab dem 25. Januar keine politische Werbung mehr im amtlichen Teil erlauben. Städtische Gebäude stehen für Wahlveranstaltungen nicht offen – nur die SPD darf ihren Neujahrsempfang dort feiern. So soll der Wahlkampf fair und sicher für alle laufen.
Was spricht dafür?
Alle Parteien bekommen faire Chancen mit maximal 30 Plakaten.
Kostenlose Infostände auf allen Märkten fördern den direkten Kontakt.
Strenge Regeln sorgen für Sicherheit und Ordnung in der Stadt.
Was spricht dagegen?
Keine Wahlplakate in der Altstadt schränkt die Sichtbarkeit ein.
Städtische Räume für Veranstaltungen sind fast komplett gesperrt.
Amtsblatt-Werbung wird stark eingeschränkt – weniger Infos für Bürger?
Kontext
Da der Termin für die Landtagswahl am 8. März 2026 nun feststeht, hat der Gemeinderat Regeln für die Wahlwerbung beschlossen. Ziel ist, allen Parteien gleiche Chancen zu geben und die Stadt sauber und sicher zu halten. Die Regeln gelten ab Januar 2026.