Waldenbuch genehmigt Futterstelle im Landschaftsschutz
Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu: Futterstelle und Heuraufe im Ramsberg dürfen bleiben.
Das Wichtigste
Kurz erklärt
Nachgenehmigung für Futterstelle und Heuraufe erteilt
Bau im Landschaftsschutzgebiet erlaubt, aber mit Ausgleich
Gemeinderat entscheidet einstimmig für das Projekt
Was passiert ist
In Waldenbuch hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, eine bereits gebaute Futterstelle und Heuraufe im Gebiet Ramsberg nachträglich zu genehmigen. Die Anlage dient dem Ponyhof und liegt im Landschaftsschutzgebiet. Obwohl dort besondere Regeln gelten, wurde das Projekt als unproblematisch bewertet. Die Fachbehörden sehen keine großen Nachteile, da die Fläche klein ist und der Eingriff ins Landschaftsbild vertretbar bleibt.
Ausgleichsmaßnahmen und Genehmigung
Als Ausgleich sollen Hecken oder Obstbäume gepflanzt werden. Die Verwaltung leitet die Unterlagen jetzt ans Landratsamt weiter. Für die Bürger bedeutet das: Der Ponyhof kann seine Tiere weiter gut versorgen – ohne Ärger mit dem Gesetz.
Was spricht dafür?
Die Futterstelle dient einem landwirtschaftlichen Betrieb.
Der Eingriff ins Landschaftsbild ist klein und vertretbar.
Die Entscheidung war einstimmig und ohne Streit.
Was spricht dagegen?
Der Bau liegt im sensiblen Landschaftsschutzgebiet.
Es gab keine Vorberatung im Gemeinderat.
Die Ausgleichsmaßnahmen müssen noch umgesetzt werden.
Kontext
Der Antrag für die Futterstelle und Heuraufe kam, weil sie schon gebaut wurden, aber noch keine offizielle Erlaubnis vorlag. Das Gebiet ist besonders geschützt und es gibt keinen Bebauungsplan. Deshalb musste der Gemeinderat entscheiden, ob das Bauvorhaben erlaubt ist.