SymbolbildBild: U.S. Air Force graphic by Gerlinde Hoyle · Public domain
E-Scooter und E-Tretroller sind in Waldshut-Tiengen inzwischen alltäglich. Die Stadt erklärt, wo Sie damit fahren dürfen und welche Regeln gelten. E-Scooter müssen in der Stadt Radwege oder die Fahrbahn benutzen. Gehwege und Fußgängerzonen sind für E-Scooter meist tabu. Nur wenn Schilder es erlauben, dürfen Sie dort fahren – das ist hier nicht der Fall. Wer schiebt, darf den E-Scooter auf Gehwegen mitnehmen. Sie müssen immer auf Fußgänger achten und dürfen sie nicht behindern. Fahren Sie nie zu zweit auf einem E-Scooter. Das Mindestalter ist 14 Jahre, ein Führerschein ist nicht nötig. Ihr E-Scooter braucht eine gültige Versicherung, die Plakette muss jedes Jahr neu sein. Ab 1. März 2027 ändern sich einige Regeln: Dann müssen E-Scooter Radwege nur noch benutzen, wenn diese auch für Fahrräder Pflicht sind. Sonst darf man zwischen Radweg und Straße wählen.
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