SymbolbildBild: Flocci Nivis · CC BY 4.0
Das Land Baden-Württemberg legt ein Gebiet für den Neubau der Autobahn A 98 fest. Das betrifft die Bauabschnitte 8 und 9. Die Regelung gilt im Landkreis Waldshut in den Städten Albbruck, Dogern, Waldshut-Tiengen und Laufenburg.
Die Verordnung gilt ab dem 30. Oktober 2026. Das Planungsgebiet ist genau auf Karten festgelegt. Diese Karten sind öffentlich und zeigen, wo gebaut wird. Im Gebiet dürfen keine großen Veränderungen passieren, die den Straßenbau erschweren oder teurer machen.
Kleine Arbeiten oder bereits begonnene Projekte dürfen weiterlaufen. Wer gegen die Regeln verstößt, kann eine Strafe bekommen.
Die Verordnung und die Karten sind im Internet beim Regierungspräsidium Freiburg einsehbar. Auch auf den Internetseiten der betroffenen Städte und Gemeinden gibt es Hinweise. Die Regelung gilt bis zum Beginn des nächsten Verfahrens zur Bauplanung oder maximal zwei Jahre nach Inkrafttreten.
Die Verordnung dient dazu, den Neubau der Autobahn A 98 sicher zu planen. Das bedeutet, dass das Land das Gebiet schützt, damit keine Bauarbeiten behindert werden. Eine Verordnung ist eine verbindliche Regel des Landes. Sie sorgt dafür, dass wichtige Bauprojekte ohne Störungen vorbereitet werden können. Die Autobahn A 98 soll die Region besser verbinden und den Verkehr erleichtern.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.