SymbolbildBild: Andreas Schwarzkopf · CC BY-SA 3.0
Bundespolizisten kontrollieren am 13. Oktober einen Fernbus am Grenzübergang Weil am Rhein. Sie nehmen einen 35-jährigen Mann aus Pakistan fest. Der Mann ist seit drei Jahren gesucht. Er muss eine Haftstrafe von 89 Tagen verbüßen.
Die Polizei findet heraus, dass das Gericht den Mann vor vier Jahren zu einer Geldstrafe verurteilt hat. Die Strafe erhielt er wegen versuchter unerlaubter Einreise. Der Mann zahlt die Geldstrafe nicht. Er tritt auch die Ersatzfreiheitsstrafe nicht an. Deshalb erlässt die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl.
Da der Mann das Geld nicht zahlen kann, kommt er ins Gefängnis. Die Bundespolizei bringt ihn in eine Justizvollzugsanstalt. Die Haftstrafe dauert 89 Tage.
Die Bundespolizei kontrolliert Grenzübergänge und überprüft Reisende. Sie kann Personen festnehmen, wenn ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft das anordnet. Eine Geldstrafe ist eine Strafe, bei der man Geld zahlen muss. Wenn man die Strafe nicht zahlt, kann man stattdessen eine Haftstrafe bekommen. Eine Haftstrafe bedeutet, dass man eine bestimmte Zeit im Gefängnis verbringen muss.