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Bundespolizisten sichern verbotenes Springmesser bei Kontrolle an der Grenze in Weil am Rhein. Am 14. Oktober 2026 kontrollieren sie einen 51-jährigen Mann aus Ungarn am Grenzübergang Palmrainbrücke. Der Mann sagt, er will zum Einkaufen fahren.
Die Beamten finden das Springmesser in der Hosentasche des Mannes. Das Messer ist in Deutschland verboten. Die Polizei nimmt das Messer weg. Der Mann muss sich nun wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
Die Bundespolizei leitet ein Strafverfahren gegen den Mann ein. Er lebt in der Schweiz.
Die Bundespolizei kontrolliert Personen an der Grenze zu Frankreich. Dabei prüft sie auch, ob verbotene Gegenstände mitgeführt werden. Springmesser sind in Deutschland verboten, weil sie schnell geöffnet werden können und als Waffen gelten. Wer solche Messer bei sich trägt, kann bestraft werden.