SymbolbildBild: Tilman2007 · CC BY-SA 4.0
Der Gemeinderat von Weil der Stadt hat am 20. Oktober 2026 neue Gebühren für das Bestattungswesen beschlossen. Die Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2027. Der Beschluss wurde mit 15 Ja-Stimmen gegen 2 Nein-Stimmen angenommen. Die Stadt passt die Gebühren für Grabstätten und Bestattungen an. Die letzte Änderung war im Jahr 2019. Nun wurden die Gebühren nach einer Prüfung neu berechnet.
Die Stadt hat die Preise für verschiedene Grabarten erhöht. Dazu gehören Reihengräber, Wahlgräber und Urnengräber. Es gibt auch neue Gebühren für neue Grabarten wie das Sargrasengrab und die Gemeinschaftsurnengrabanlage. Das Nutzungsrecht für Wahlgräber wird auf 20 Jahre festgelegt.
Die Gebühren sollen die Kosten der Friedhofspflege und Bestattungen genau decken. Die Stadt darf nur so viel Geld verlangen, wie sie für die Leistungen braucht. Die Kosten sollen gerecht auf die Nutzer verteilt werden.
Die Firma Heyder & Partner aus Tübingen hat die Kosten genau berechnet. Sie hat alle Friedhöfe der Stadt in die Berechnung einbezogen. Die Gebühren gelten für die Friedhöfe in Weil der Stadt, Schafhausen, Münklingen, Merklingen und Hausen.
Die neue Gebührensatzung listet alle Preise für Verwaltungsgebühren, Bestattungen, Grabnutzungen und Grabeinfassungen auf. Zum Beispiel kostet ein Reihengrab künftig bis zu 3.379 Euro und ein Einzelwahlgrab bis zu 4.558 Euro. Für die Benutzung der Aussegnungshalle werden 265 Euro fällig.
Die Bürger müssen ab 2027 mit höheren Kosten für Bestattungen rechnen. Die Stadt will so ihre Kosten vollständig decken. Die Gebühren gelten für alle, die eine Grabstelle oder eine Bestattung auf einem städtischen Friedhof nutzen.
Wer ein Grab für viele Jahre mietet, zahlt für die Dauer von 20 Jahren. Die Stadt will damit die Nutzung der Friedhöfe besser planen und finanzieren. Die neuen Preise sollen fair und transparent sein. Die Satzung ist öffentlich und kann eingesehen werden.
Die Stadt Weil der Stadt ist für die Friedhöfe und Bestattungen im Stadtgebiet zuständig. Sie legt fest, wie viel die Bürger für Grabstätten und Bestattungen zahlen müssen. Die Gebühren sollen nur die Kosten decken, die für die Pflege der Friedhöfe und die Durchführung der Bestattungen anfallen. Die Stadt darf keine Gewinne mit diesen Gebühren machen. Die Gebühren werden alle paar Jahre geprüft und angepasst. Die Kalkulation berücksichtigt die Pflege der Gräber, Verwaltungskosten und besondere Leistungen wie die Nutzung von Trauerhallen. Die Satzung regelt genau, welche Gebühren für welche Leistungen gelten und wie lange die Grabnutzungsrechte dauern.