SymbolbildBild: Tilman2007 · CC BY-SA 4.0
Weil der Stadtrat hat am 20. Oktober 2026 die Friedhofsordnung geändert. Die Änderung gilt ab dem 1. Januar 2027. Die neue Regelung betrifft die Nutzungszeit von Wahlgräbern und neue Bestattungsformen. Die Entscheidung fiel mit 15 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme und 2 Enthaltungen.
Die Nutzungszeit für Wahlgräber beträgt nun 20 Jahre. Bisher durften die Gräber 30 Jahre genutzt werden. Die Änderung folgt auf Rückmeldungen aus der Bürgerschaft. Viele Menschen fanden die bisherige Nutzungszeit zu lang. Die Stadt hat die Nutzungszeit auch für die Berechnung der Bestattungsgebühren angepasst.
In die Friedhofsordnung wurden zwei neue Grabarten aufgenommen. Das sind Sargrasengräber und Gemeinschaftsurnengrabanlagen. Diese Gräber werden von der Stadt angelegt und gepflegt. Wer das Nutzungsrecht hat, darf die Bepflanzung und das Grabmal nicht verändern. Das Abstellen von Gegenständen oder das Anbringen von Zubehör ist nicht erlaubt. Erinnerungszeichen dürfen nur auf einer dafür vorgesehenen Fläche abgelegt werden.
Die Änderung macht die Nutzungszeit übersichtlicher und kürzer. Die neuen Grabarten bieten mehr Möglichkeiten für Bestattungen. Die Regelungen sorgen dafür, dass die Gräber einheitlich gepflegt werden. Die Stadt will damit auf Wünsche der Bürger reagieren und die Friedhofsordnung modernisieren.
Die Friedhofsordnung regelt, wie Gräber auf städtischen Friedhöfen genutzt werden dürfen. Das Nutzungsrecht beschreibt, wie lange ein Grab genutzt werden kann. Nach Ablauf dieser Zeit kann die Stadt das Grab neu vergeben. Die Stadt passt solche Regeln an, wenn sich die Bestattungskosten oder Wünsche der Bürger ändern. Neue Grabarten können mehr Vielfalt bei Bestattungen bieten und zugleich die Pflege erleichtern.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.