SymbolbildBild: Memorino · CC BY-SA 3.0
Die Stadt Weil der Stadt sucht einen Sachbearbeiter für die örtliche Straßenverkehrsbehörde. Die Stelle ist ab sofort in Teilzeit mit 19,5 Stunden pro Woche zu besetzen. Die Bewerbung ist bis zum 22. November 2026 möglich.
Der Sachbearbeiter bearbeitet selbstständig alle Fragen rund um das Straßenverkehrsrecht. Er unterstützt die stellvertretende Amtsleitung fachlich. Er entscheidet über Anträge für Verkehrsregelungen bei Baustellen auf Straßen. Er führt Ortstermine durch und kontrolliert genehmigte Baustellen. Er meldet Verstöße an die Bußgeldstelle. Außerdem koordiniert er Verkehrsregelungen bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Er erstellt Verkehrs- und Verkehrsführungspläne. Er genehmigt Sondernutzungen nach dem Straßengesetz Baden-Württemberg und untersagt unerlaubte Nutzungen. Er erteilt Ausnahmen nach der Straßenverkehrsordnung.
Die Stadt erwartet eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter oder eine vergleichbare Ausbildung. Gute Deutschkenntnisse und EDV-Kenntnisse, zum Beispiel in MS Office, sind wichtig. Kenntnisse im Straßenrecht sind von Vorteil. Die Arbeit soll sorgfältig, selbstständig und strukturiert erledigt werden. Zuverlässigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Teamarbeit sind erwünscht. Ein Führerschein der Klasse B ist erforderlich.
Die Stelle ist unbefristet und krisensicher. Die Bezahlung richtet sich nach der Entgeltgruppe 9a TVöD und liegt zwischen 1829,30 Euro und 2489,98 Euro brutto im Monat. Es gibt eine Jahressonderzahlung, eine zusätzliche Altersversorgung und eine Anerkennungsprämie. Die Urlaubsregelung umfasst 31 Tage im Jahr. Das Team arbeitet engagiert und selbstständig. Die Stadt zahlt einen Zuschuss zum Deutschland-Ticket Jobticket. Es gibt viele Fortbildungsmöglichkeiten und Angebote zur Gesundheitsförderung, zum Beispiel Fahrrad-Leasing und Rabatte für das Hallenbad.
Interessierte senden ihre Bewerbung bitte bis zum 22. November 2026 per E-Mail an bewerbung@weil-der-stadt.de. Ansprechpartnerin ist Saskia Lauser, stellvertretende Amtsleitung im Bürger- und Ordnungsamt. Sie ist telefonisch unter +49 7033 521-125 erreichbar.
Die örtliche Straßenverkehrsbehörde kümmert sich um alle Regeln und Genehmigungen rund um den Verkehr auf Straßen in der Stadt. Sie sorgt für Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr. Dazu gehören Baustellen, Veranstaltungen und Sondernutzungen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt, wie der Verkehr auf Straßen organisiert wird. Die Behörde prüft Anträge und überwacht die Einhaltung der Regeln. Sachbearbeiter in diesem Bereich arbeiten oft eng mit anderen Behörden zusammen und kontrollieren die Einhaltung der Vorschriften vor Ort.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.