SymbolbildBild: Chaddy · CC BY-SA 3.0
Weil der Stadt informiert über die Verzögerung bei Windvorranggebieten. Der Gemeinderat nahm am 20. Oktober 2026 den aktuellen Stand der Regionalplanung zur Kenntnis. Die Verzögerung betrifft die Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen in der Region.
Die Teilfortschreibung des Regionalplans verzögert sich um mehr als ein Jahr. Ein Inkrafttreten ist frühestens im ersten Quartal 2028 möglich. Die Verzögerung hängt mit Nachprüfungen zu Naturschutzgebieten und rechtlichen Vorgaben zusammen.
Die geplanten Flächen müssen noch einmal geprüft und angepasst werden. Die Errichtung von Windkraftanlagen in den Gebieten BB-02 und BB-27 verzögert sich deshalb. Pachtverträge sind abgeschlossen oder in Verhandlung, aber der Baubeginn steht noch nicht fest.
Ein vorzeitiger Start durch ein spezielles Zielabweichungsverfahren erscheint unwahrscheinlich. Die Stadt will die Öffentlichkeit über weitere Entwicklungen informieren. Der Verband Region Stuttgart arbeitet an der Teilfortschreibung des Regionalplans.
Dabei müssen Schutzgebiete für Tiere und Pflanzen besonders beachtet werden. Das Ministerium für Landesentwicklung hat Einwände gegen die bisherige Planung erhoben. Deshalb sind zusätzliche Gutachten und eine erneute Offenlegung geplant.
Die endgültige Entscheidung wird voraussichtlich erst im Herbst 2027 getroffen.
Der Regionalplan legt fest, wo in der Region Windkraftanlagen gebaut werden dürfen. Er berücksichtigt Umwelt- und Naturschutz. Die Ausweisung von Vorranggebieten zeigt, wo Windenergie bevorzugt gefördert wird. Bis der Plan rechtskräftig ist, können Genehmigungen für Windanlagen schwierig sein. Dann sind oft besondere Verfahren nötig, um Ausnahmen zu erlauben.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.