Die Stadt Weinstadt verzichtet auf eine Berufung gegen den geplanten Mobilfunkmast in Endersbach. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat den Ablehnungsbescheid der Stadt aufgehoben. Die Stadt muss nun die Baugenehmigung für den Mast erteilen.
Das Gerichtsurteil vom 18. August verpflichtet die Stadt zur Genehmigung. Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte zuvor einen Widerspruchsbescheid erlassen. Eine anwaltliche Prüfung zeigte geringe Erfolgschancen für eine Berufung. Der Technische Ausschuss stimmte mehrheitlich gegen weitere Rechtsmittel. Die Stadt will auch die Kosten für ein weiteres Verfahren vermeiden.
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