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Steuer zahlen nicht vergessen: 3. Rate fällig am 15.8.

Bild: Achalm · CC BY-SA 3.0

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Aichtal

Steuer zahlen nicht vergessen: 3. Rate fällig am 15.8.

Am 15. August ist die 3. Rate für Gewerbe- und Grundsteuer fällig. So zahlen Sie richtig!

Das Wichtigste

Kurz erklärt
  • Die 3. Rate für Gewerbe- und Grundsteuer muss am 15. August bezahlt werden.
  • Bei Einzugsermächtigung wird das Geld automatisch abgebucht.
  • Ohne Einzugsermächtigung muss die Zahlung selbst überwiesen werden.

Was passiert ist

Am 15. August 2026 ist die 3. Rate für die Gewerbe- und Grundsteuer fällig. Wer eine Einzugsermächtigung erteilt hat, muss nichts tun. Der Betrag wird automatisch vom Konto abgebucht. Bitte informieren Sie die Gemeinde sofort, wenn sich Ihre Bankverbindung geändert hat. Wer keine Einzugsermächtigung gegeben hat, bekommt keine extra Zahlungsaufforderung. Dann müssen Sie den Betrag rechtzeitig selbst überweisen. Bitte geben Sie dabei das Buchungszeichen an. Die Bankverbindungen der Stadtkasse Aichtal lauten: Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen, IBAN DE11 6115 0020 0048 2008 86 und Volksbank Mittlerer Neckar eG, IBAN DE69 6129 0120 0130 4500 06.

Was spricht dafür?
  • Wer eine Einzugsermächtigung hat, muss sich nicht um die Zahlung kümmern.
  • Es gibt klare Bankdaten für die Überweisung ohne Einzugsermächtigung.
  • Die Frist zum Bezahlen ist genau genannt: 15. August 2026.
Was spricht dagegen?
  • Ohne Einzugsermächtigung gibt es keine Erinnerung zur Zahlung.
  • Wer die Bankverbindung ändert, muss dies sofort melden.
  • Es kann leicht passieren, die Frist zu verpassen, wenn man keine Einzugsermächtigung hat.

Kontext

Die Meldung betrifft alle Bürger und Unternehmen in Aichtal, die Gewerbe- oder Grundsteuer zahlen müssen. Es geht um die Zahlung der dritten Rate für das Jahr 2026.

Quellen

www.aichtal.de