SymbolbildBild: Julian Herzog (Website) · CC BY 4.0
In Baden-Württemberg gibt es eine neue Regel, die sagt, welche Behörden bei Verstößen mit Tierarzneimitteln zuständig sind. Das betrifft alle, die mit Tierarzneimitteln arbeiten oder sie kontrollieren. Neu ist, dass bestimmte Behörden jetzt offiziell für die Kontrolle und Ahndung von Fehlern oder Verstößen zuständig sind. Das hilft dabei, dass alles besser organisiert ist und schnell reagiert wird. Die Verordnung gilt ab sofort in ganz Baden-Württemberg.
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