SymbolbildBild: Bernd Schwabe in Hannover · CC BY 3.0
Im Verkehrsbereich ändert sich etwas Wichtiges: Behörden dürfen Bußgeldverfahren weiterhin mit Papierakten bearbeiten. Das heißt, sie müssen nicht sofort alles digital machen. Wer im Verkehrsrecht mit Bußgeldern zu tun hat, spürt diese Änderung direkt, denn die Behörden können so flexibler arbeiten. Für Sie als Bürger oder Betroffener ändert sich praktisch wenig – Sie können nach wie vor mit Papierakten rechnen. Die neue Regel gilt für alle Bußgeldverfahren, die der Bund direkt betreut. So bleibt die Arbeit für die Behörden einfacher, ohne dass der Service für Sie schlechter wird.
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