SymbolbildBild: Friedrich Haag · CC BY-SA 4.0
In Hochdorf müssen alle, die an einer Straße wohnen oder deren Grundstück eine Zufahrt hat, im Winter Gehwege räumen und streuen. Das gilt für Eigentümer, Mieter und Pächter. Bei einseitigen Gehwegen räumen nur die Anlieger auf der Gehwegseite. Wo kein Gehweg ist, muss ein 1,5 Meter breiter Streifen am Straßenrand frei gemacht werden. Auch Bushaltestellen im Bereich müssen frei sein, damit das Ein- und Aussteigen sicher klappt. Schnee und Eis müssen werktags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr weg sein. Danach muss bei neuem Schnee oder Eis sofort geräumt werden. Streusalz ist verboten, nur abstumpfendes Material wie Splitt darf verwendet werden. Wer an einem Privatweg wohnt, räumt nur dort, wo der Weg an die Straße grenzt. Die Pflicht gilt nur in der geschlossenen Ortschaft, Feld- und Wanderwege werden nicht geräumt.
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