
Bild: Friedrich Haag · CC BY-SA 4.0
Hochdorf
Wichtig: Gehwege im Winter frei halten!
Das Wichtigste
- Anlieger müssen Gehwege vor ihrem Grundstück räumen und streuen.
- Die Pflicht gilt auch für Mieter und Pächter, wenn sie den Zugang nutzen.
- Schnee muss morgens geräumt sein, Streusalz ist verboten.
Was passiert ist
In Hochdorf müssen alle, die an einer Straße wohnen oder deren Grundstück eine Zufahrt hat, im Winter Gehwege räumen und streuen. Das gilt für Eigentümer, Mieter und Pächter. Bei einseitigen Gehwegen räumen nur die Anlieger auf der Gehwegseite. Wo kein Gehweg ist, muss ein 1,5 Meter breiter Streifen am Straßenrand frei gemacht werden. Auch Bushaltestellen im Bereich müssen frei sein, damit das Ein- und Aussteigen sicher klappt. Schnee und Eis müssen werktags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr weg sein. Danach muss bei neuem Schnee oder Eis sofort geräumt werden. Streusalz ist verboten, nur abstumpfendes Material wie Splitt darf verwendet werden. Wer an einem Privatweg wohnt, räumt nur dort, wo der Weg an die Straße grenzt. Die Pflicht gilt nur in der geschlossenen Ortschaft, Feld- und Wanderwege werden nicht geräumt.
Was spricht dafür?
- Sichere Gehwege schützen vor Unfällen im Winter.
- Bushaltestellen bleiben zugänglich für alle Fahrgäste.
- Klare Zeiten helfen, die Pflicht rechtzeitig zu erfüllen.
Was spricht dagegen?
- Anlieger müssen auch bei erneutem Schnee mehrmals räumen.
- Streusalz ist verboten, was bei starkem Eis schwierig sein kann.
- Pflicht gilt nur innerhalb der Ortschaft, nicht für Feldwege.




