Erster Hund: 132,00 € im Jahr (ab 01.01.2025)
132,00 € im Jahr
Das sind etwa 11,00 € pro Monat.
Beginnt die Haltung im Lauf des Jahres, wird die Steuer in der Regel nur anteilig erhoben. Maßgeblich ist der Bescheid der Stadt.
Die Satzung nennt für den zweiten und jeden weiteren Hund das Doppelte des Satzes für den ersten Hund und keinen eigenen Satz für Kampfhunde. Der Gemeinderat hat im Juli 2026 über neue Hundesteuersatzungen beraten; ein Beschluss ist hier noch nicht berücksichtigt.
In Esslingen am Neckar kostet der erste Hund 132,00 € im Jahr, jeder weitere Hund 264,00 € (gültig ab 01.01.2025).
Wer einen Hund hält, der älter als drei Monate ist, muss ihn laut Satzung innerhalb von einem Monat nach Beginn der Haltung bei der Stadt anzeigen. Die Anzeige läuft über das Formular der Stadt Esslingen am Neckar.
Die Steuerpflicht beginnt erst, wenn der Hund drei Monate alt ist, und zwar am ersten Tag des darauf folgenden Monats.
Die Stadt setzt die Steuer per Bescheid fest. Sie ist innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe des Bescheids zu zahlen.
Auf Antrag befreit sind nach der Satzung unter anderem: Hunde, die ausschließlich hilfsbedürftigen Personen dienen; Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung für den Zivilschutz; Anerkannte Assistenzhunde. Anträge müssen rechtzeitig bei der Stadt gestellt werden.
Wird ein Hund gleichzeitig in mehreren Gemeinden gehalten, ist die Stadt Esslingen am Neckar zuständig, wenn die Hauptwohnung des Halters dort liegt.
Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Satzung und der Bescheid der Stadt Esslingen am Neckar.