Erster Hund: 110,00 € im Jahr (ab 01.01.2016)
110,00 € im Jahr
Das sind etwa 9,17 € pro Monat.
Beginnt die Haltung im Lauf des Jahres, wird die Steuer in der Regel nur anteilig erhoben. Maßgeblich ist der Bescheid der Stadt.
Presseberichten zufolge hat der Gemeinderat eine Erhöhung ab 01.01.2027 beschlossen (erster Hund 132 Euro, weitere 264 Euro, gefährliche Hunde deutlich mehr). Diese Zahlen sind hier noch nicht eingearbeitet, bis die neue Satzung vorliegt. Für gefährliche Hunde gibt es keine Steuerbefreiung.
In Heilbronn kostet der erste Hund 110,00 € im Jahr, jeder weitere Hund 240,00 € (gültig ab 01.01.2016). Für einen Kampfhund sind es 300,00 €, für jeden weiteren Kampfhund 300,00 €.
Wer einen Hund hält, der älter als drei Monate ist, muss ihn laut Satzung innerhalb von einem Monat nach Beginn der Haltung bei der Stadt anzeigen. Die Anzeige läuft über das Formular der Stadt Heilbronn.
Die Steuerpflicht beginnt erst, wenn der Hund drei Monate alt ist, und zwar am ersten Tag des darauf folgenden Monats.
Die Stadt setzt die Steuer per Bescheid fest. Sie ist innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe des Bescheids zu zahlen.
Auf Antrag befreit sind nach der Satzung unter anderem: Hunde, die ausschließlich tauben oder hilfsbedürftigen Personen helfen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H); Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung, die für den Zivilschutz bereitstehen. Anträge müssen rechtzeitig bei der Stadt gestellt werden.
Wird ein Hund gleichzeitig in mehreren Gemeinden gehalten, ist die Stadt Heilbronn zuständig, wenn die Hauptwohnung des Halters dort liegt.
Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Satzung und der Bescheid der Stadt Heilbronn.