Erster Hund: 126,00 € im Jahr (ab 01.07.2025)
126,00 € im Jahr
Das sind etwa 10,50 € pro Monat.
Beginnt die Haltung im Lauf des Jahres, wird die Steuer in der Regel nur anteilig erhoben. Maßgeblich ist der Bescheid der Stadt.
Die Satzung enthält weitere Regeln für gemischte Haltung von Kampfhunden und anderen Hunden; im Zweifel entscheidet der Bescheid.
In Heubach kostet der erste Hund 126,00 € im Jahr, jeder weitere Hund 252,00 € (gültig ab 01.07.2025). Für einen Kampfhund sind es 825,00 €, für jeden weiteren Kampfhund 1.650,00 €.
Wer einen Hund hält, der älter als drei Monate ist, muss ihn laut Satzung innerhalb von einem Monat nach Beginn der Haltung bei der Stadt anzeigen. Die Anzeige läuft über das Formular der Stadt Heubach.
Die Steuerpflicht beginnt erst, wenn der Hund drei Monate alt ist, und zwar am ersten Tag des darauf folgenden Monats.
Die Stadt setzt die Steuer per Bescheid fest. Sie ist innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe des Bescheids zu zahlen.
Auf Antrag befreit sind nach der Satzung unter anderem: Hunde, die ausschließlich blinden, tauben oder hilfsbedürftigen Personen helfen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H); Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung, die für den Zivilschutz bereitstehen. Anträge müssen rechtzeitig bei der Stadt gestellt werden.
Wird ein Hund gleichzeitig in mehreren Gemeinden gehalten, ist die Stadt Heubach zuständig, wenn die Hauptwohnung des Halters dort liegt.
Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Satzung und der Bescheid der Stadt Heubach.