Erster Hund: 144,00 € im Jahr (ab 01.01.2026)
144,00 € im Jahr
Das sind etwa 12,00 € pro Monat.
Beginnt die Haltung im Lauf des Jahres, wird die Steuer in der Regel nur anteilig erhoben. Maßgeblich ist der Bescheid der Stadt.
Für jeden Kampfhund und jeden gefährlichen Hund gelten 744 Euro, für einen Zwinger 144 Euro. Empfänger von Bürgergeld oder Sozialhilfe zahlen auf Antrag nur 60 Euro für den ersten Hund. Die Satzung kennt zudem eine Befreiung für einen bestandenen Hundeführerschein.
In Mannheim kostet der erste Hund 144,00 € im Jahr, jeder weitere Hund 288,00 € (gültig ab 01.01.2026). Für einen Kampfhund sind es 744,00 €, für jeden weiteren Kampfhund 744,00 €.
Wer einen Hund hält, der älter als drei Monate ist, muss ihn laut Satzung innerhalb von einem Monat nach Beginn der Haltung bei der Stadt anzeigen. Die Anzeige läuft über das Formular der Stadt Mannheim.
Die Steuerpflicht beginnt erst, wenn der Hund drei Monate alt ist, und zwar am ersten Tag des darauf folgenden Monats.
Die Stadt setzt die Steuer per Bescheid fest. Sie ist innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe des Bescheids zu zahlen.
Auf Antrag befreit sind nach der Satzung unter anderem: Hunde, die ausschließlich Personen mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen Gl, B, BL, aG oder H) helfen, nur für den ersten Hund; Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung, die für den Zivilschutz bereitstehen; Hunde aus dem Tierheim Mannheim oder einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung in Mannheim (unter Bedingungen der Satzung). Anträge müssen rechtzeitig bei der Stadt gestellt werden.
Wird ein Hund gleichzeitig in mehreren Gemeinden gehalten, ist die Stadt Mannheim zuständig, wenn die Hauptwohnung des Halters dort liegt.
Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Satzung und der Bescheid der Stadt Mannheim.